Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Zunahme an queerfeindlicher Gewalt

Bei den registrierten queerfeindlichen Straftaten wurde im vergangenen Jahr eine Steigerung um 33 Fälle auf 83 Fälle im Vergleich zum Jahr 2022 festgestellt. Dabei handelt es sich konkret um Straftaten mit den Themenfeldern „Hasskriminalität/Sexuelle Orientierung“ und „Hasskriminalität/Geschlechterbezogene Diversität“.

Innenminister Roman Poseck führte anlässlich des IDAHOBIT aus: „Es ist erschreckend, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Diskriminierung, Hass und Gewalt erfahren müssen. Ein Anstieg von 66 Prozent innerhalb eines Jahres ist höchst alarmierend. Hinzu kommt, dass wir von einem hohen Dunkelfeld ausgehen müssen, da viele Betroffene Straftaten nicht zur Anzeige bringen.

Besonders besorgniserregend ist, dass unter den 83 Fällen im Jahr 2023 25 Körperverletzungen, auch 10 schwere Körperverletzungen, registriert wurden. Daneben zeigte sich queerfeindliche Gewalt vor allem in Delikten der Beleidigung, Volksverhetzung und Sachbeschädigung. In einer demokratischen Gesellschaft sollten Menschen, die so sind, wie sie sind, oder lieben, wen sie lieben, friedlich leben können und keine Angst vor Ausgrenzung, Hass, Hetze und Gewalt haben müssen. Straftaten gegen die LSBTIQ*-Gemeinschaft müssen mit voller Härter verfolgt werden. Als Demokratinnen und Demokraten müssen wir gemeinsam gegen Diskriminierung, Hass und Gewalt zusammenstehen und Betroffene wirkungsvoll vor queerfeindliche Straftaten schützen. Unser Grundgesetz, das in der nächsten Woche 75 Jahre alt wird, ist das Fundament einer vielfältigen und offenen Gesellschaft. Diese gilt es gemeinsam zu verteidigen.“

Schutzmaßnahmen für queere Gemeinschaft

Die hessische Polizei hat auf die Entwicklung reagiert und seit 2010 in allen Polizeibehörden sukzessive eigene Kontaktpersonen für Mitarbeitende aber auch für Bürgerinnen und Bürger, die der LSBT*IQ-Community angehören, installiert. Eine erstmals 2010 erstellte Rahmenkonzeption beschreibt und regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der nebenamtlichen LSBTIQ-Ansprechpersonen. Ziel ist es, dass die Ansprechpersonen allen Menschen mit unterschiedlicher geschlechtlicher und sexueller Identität in dienstlichen Zusammenhängen zur Seite zu stehen.

„Die hessische Polizei lebt Vielfalt und Toleranz. Mit der Etablierung der Ansprechpartner wurde ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern, die sich der queeren Gemeinschaft zugehörig fühlen und der hessischen Polizei geschaffen. Sie leisten Netzwerkarbeit, nehmen Anzeigen auf oder leisten bei Bedarf Opferschutz. Auch bei verschiedenen Veranstaltungen insbesondere anlässlich der CSD-Demonstrationen waren die Ansprechpersonen stets involviert und oft mit eigenen Infoständen örtlich vertreten. Die hessische Polizei leistet an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken“, so der Minister weiter.

Daneben haben sich auch die Landesinnenministerinnen und Landesinnenminister gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit queerfeindlicher Gewalt beschäftigt und darauf verständigt, die Bekämpfung von LSBTIQ-feindlicher Gewalt kontinuierlich weiter zu verbessern. „Das ist auch mir als Hessischer Innenminister ein sehr wichtiges Anliegen“, erklärte Roman Poseck abschließend.

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